Fassteilungen-Information
Regeln einer Fassteilung
1) Eigentümer des Fasses ist TNT Casks.
2) Jeder Teilnehmer erklärt durch die Zahlung seines Anteils,
a) dass er sich über die Risiken einer Fassteilung im Klaren ist und es unter Umständen zum Totalausfall aller eingesetzten Gelder kommen kann. Verursacht der Betreiber des Warehouses oder dessen Mitarbeiter, in dem das Fass lagert, einen Schaden am Fass, so ist eine Haftung durch TNT Casks als Initiator der Fassteilung ausgeschlossen.
b) dass die endgültigen Kosten einer Fassteilung erst nach dem Bottling und dem Transport nach Deutschland berechnet werden können. (Vgl. hierzu Beitrag über die Kosten einer Fassteilung) Insbesondere sind die variablen Kostenfaktoren:
– Höhe des Alkoholgehaltes beim Bottling
– Literanzahl im Fass nach Lagerung (Hochrechnung anhand angenommenen Angel Shares von ca. 2 % pro Jahr)
– Lagerkosten
– Bottlingkosten
– Labelkosten
– Frachtkosten
– Höhe der deutschen Branntweinsteuer
– Höhe der Umsatzsteuer
– Tatsächlicher Flaschenertrag pro Anteil
c) dass eine Fassteilung kein Investment und somit keine Kapitalanlage ist. Demzufolge verpflichtet sich der Teilnehmer, den erworbenen Anteil während der Zeit der Fasslagerung (Fassteilungszeit) nicht an Dritte zu veräußern. TNT Casks behält ein Vorkaufsrecht, so dass der Teilnehmer grundsätzlich die Möglichkeit hat, seinen Anteil an TNT Casks zurück zu geben.
3) Das Fass wird in Fassstärke und in 0,7 l Flaschen abgefüllt.
4) Die Mindestlagerzeit bzw. der voraussichtliche Abfülltermin wird von TNT Casks festgelegt.
5) Zahlung des Fassanteils:
a) Die Zahlung des Fassanteils hat binnen 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu erfolgen. Erfolgt die Zahlung durch den Teilnehmer nicht, wird der Anteil wieder freigegeben und der Teilnehmer aus der Teilnehmerliste gestrichen.
b) Nach Zahlung des Fassanteils wird der Anteilschein nach Fertigstellung dem Teilnehmer per Post zugesandt.
Der ausgestellte Anteilschein hat keinerlei rechtliche Wirkung und wird lediglich zur visuellen Verwendung (Dekoration) ausgestellt. Die bezahlte Rechnung dokumentiert den Anteilerwerb und wird bei Abwicklung der Fassteilung herangezogen.
c) Wer zur späteren Auslieferung des Fassanteils trotz des Bemühens von TNT Casks nicht zu erreichen ist oder die aufkommenden Kosten nach zwei Mahnungen bzw. zwei qualifizierten Mahnzustellungsversuchen nicht trägt, scheidet aus dem Kreis der Teilnehmer aus und hat alle Ansprüche, die über die Auszahlung des bezahlten und unverzinsten Anteils hinausgehen, aufgegeben. Der Betrag wird von TNT Casks zur Abholung bereitgestellt und verwaltet, um ihn bei Nichtabholung 2 Jahre später einer gemeinnützigen Organisation zu spenden.